Vor Ihren Augen passiert eine Staftat, z.B. schlägt ein Mann eine Frau oder raubt einer alten Dame die Handtasche. Sie könnten eingreifen... den Täter vielleicht sogar stellen oder verfolgen, aber dann?
"Wenn ich den anpacke, dann zeigt der mich noch an und ich kriege die Schuld". Das ist eine weit verbreitete Meinung. Die meisten Leute denken, dass nur die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden das Recht zur Festnahme haben. Grundsätzlich ist dies richtig. Der Staat soll die Verfolgung und Ahndung von Straftaten übernehmen. Es gibt aber eine Ausnahme: Das sogenannte Jedermann – Festnahmerecht berechtigt auch Privatpersonen andere festzunehmen, wenn staatliche Hilfe im Moment nicht verfügbar ist.
Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Dieses schließt auch Minderjährige ein. Der BGH lässt einen "starken Tatverdacht genügen". Dieses wird damit begründet, dass die Bürger zur Zivilclourage motiviert und nicht durch das Unwissen, ob eine Tat tatsächlich vorliegt, zurückgehalten werden sollen. So darf man sich auch "irren".
Was heißt das nun? Man darf den vermeintlichen Täter festhalten und da der Täter sich meist zu wehren versucht, sind auch eine Freiheitsberaubung, Nötigung sowie eine leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung vom Recht gedeckt um eine Übergabe an die Polizei zu sichern. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. So sind keine Maßnahmen erlaubt, die die Allgemeinheit gefährden, wie z.b eine wilde Verfolgungsfahrt mit dem Pkw.
Jeder, der eingreift, sollte natürlich die Erfolgsaussicht und Eigengefährdung abwägen. Ggf. können auch Passanten oder Zeugen zur Mithilfe animiert werden, das wenigste ist ein Notruf an die Polizei.
Quellen: Strafprozessordnung ( § 127 I StPO)
Wikipedia
Siehe auch Sendung Aktenzeichen XY- Preis für Zivilcourage 2021
Kurt Werner